Neurolite Helps
Eine Herzens-angelegenheit
Verein Neurolite Helps
Neurolite Helps
Neurolite Helps fördert die Durchführung von Hilfsprojekten im Bereich der Neurologie auf internationaler Ebene, sowie die Förderung und Unterstützung von Organisationen und Projekten, die sich für sofortige und/oder nachhaltige humanitäre Hilfe im Bereich der Neurologie auf internationaler Ebene einsetzen.
- Förderung der Bildung auf internationaler Ebene im neurologischen Bereich
- Support und Service der Installationen
aus durchgeführten Projekten - Den Erhalt der Umwelt.
Unsere Mission
Förderung der Durchführung von Hilfsprojekten im neurologischen Bereich auf internationaler Ebene. Neurologische Untersuchungen für alle zugänglich machen. Wissen nachhaltig teilen.
Unsere Geschichte
Aus dem Unternehmen Neurolite wurde der Verein Neurolite Helps gegründet. Neurolite selbst, vertreibt und unterstützt qualitativ hochwertige medizinische Systeme und Produkte, die hauptsächlich in der Neurologie und verwandten Bereichen Verwendung finden, und stellt deren Support sicher. Mit dem Verein Neurolite Helps verwirklichen wir eine Herzensangelegenheit unserer Mitarbeiter:innen und unterstützen humanitäre Projekte auf internationaler Ebene.
Ansprechpartner:innen
Menschen die dahinter stehen –
Vereinsvorstandsmitglieder
Durch unseren Berufsalltag haben wir täglich Kontakt mit sehr fortgeschrittenen Spitälern, Kliniken und Praxen in der ganzen Schweiz. Der Fortschritt zeigt sich vor allem auch beim sehr hohen technischen Standard.
Um auch dem globalen Süden die Möglichkeit einer ähnlichen Ausstattung zu bieten, haben wir den Verein Neurolite Helps gegründet.
Der Vorstand setzt sich aus 4 unterschiedlichen Persönlichkeiten zusammen welche ihr Stärken in den Verein Neurolite Helps mit viel Herzblut einbringen.
Mirjam Binggeli – Kommunikation
(von oben nach unten)
Ansprechpartner:innen
Menschen die dahinter stehen –
Vereinsvorstandsmitglieder
Durch unseren Berufsalltag haben wir täglich Kontakt mit sehr fortgeschrittenen Spitälern, Kliniken und Praxen in der ganzen Schweiz. Der Fortschritt zeigt sich vor allem auch beim sehr hohen technischen Standard.
Um auch dem globalen Süden die Möglichkeit einer ähnlichen Ausstattung zu bieten, haben wir den Verein Neurolite Helps gegründet.
Der Vorstand setzt sich aus 4 unterschiedlichen Persönlichkeiten zusammen welche ihr Stärken in den Verein Neurolite Helps mit viel Herzblut einbringen.
Mirjam Binggeli – Kommunikation (oben rechts)
Die Verreinsstatuten
Neurolite Helps
Name und Sitz
Art. 1
1. Unter dem Namen Neurolite Helps besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
2. Der Sitz befindet sich in 3123 Belp.
3. Er ist politisch und konfessionell neutral. Er lehnt Diskriminierungen politischer, religiöser und ethnischer Art sowie Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht oder Rasse ab.
Ziel und Zweck
Art. 2
1. Die Aufgabe des Vereins besteht in der Durchführung von Hilfsprojekten im Bereich der Medizin auf internationaler Ebene, sowie der Förderung und Unterstützung von Organisationen und Projekten, die sich für sofortige und/oder nachhaltige humanitäre Hilfe im Bereich der Medizin auf internationaler Ebene einsetzen.
2. Die zusätzliche Zwecksetzung des Vereins betrifft:
a. Förderung der Bildung auf internationaler Ebene im medizinischen Bereich
b. Support und Service der Installationen aus durchgeführten Projekten
c. Den Erhalt der Umwelt
3. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
Mitgliedschaft
a. Erwerb der Mitgliedschaft
Art. 3
1. Personen, die die vorliegenden Statuten anerkennen, können um eine Mitgliedschaft im Verein Neurolite Helps ersuchen.
Art. 4
1. Die Aufnahme von Mitglieder*innen kann jederzeit erfolgen. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme per Mehrheitsbeschluss verfügt. Der Vorstand kann ein Aufnahmegesuch ohne Angaben von Gründen ablehnen.
b. Kategorien von Mitgliedschaften
Art. 5
1. Der Verein kennt folgende Mitgliedschaftskategorien:
a. Aktivmitglied
b. Ehrenmitglied
Art. 6
1. Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich im Verein ganz besonders verdient gemacht hat.
2. Die Ehrenmitgliedschaft wird auf Antrag des Vorstandes durch die Hauptversammlung verliehen.
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